In meiner Praxis biete ich Ihnen an
Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in Einzel- und Gruppentherapie
Für gesetzlich Versicherte ist die Wahrnehmung einer sogenannten -Sprechstunde- verpflichtend. Dabei handelt es sich um ein diagnostisches Gespräch, in das meine fachärztlich psychiatrische und psychotherapeutische Kompetenz einfließen. Sollte sich daraus eine weitere Behandlung in meiner Praxis ergeben, schließen sich mindenstens zwei Probesitzungen (Probatorik) an. Danach entscheiden KlientIn und TherapeutIn zusammen, ob bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie und damit Kostenübernahme gestellt wird. Der Umfang der beantragten Stunden wird nach den individuellen Bedürfnissen entschieden.
Für Privatversicherte gelten je nach Krankenkasse unterschiedliche Antragsmodalitäten, die im Vorfeld der Behandlung geklärt werden sollten
Bei den Gruppenangeboten handelt es sich um Kurzzeitbehandlungen (Umfang 24 Therapiestunden, max 6-7 Klienten mit hypnotherapeutischem Schwerpunkt zu Themen wie Selbstwert,Ich-Stärkung, Stressbewältigung, Umgang mit Ängsten. Die Kurzzeitgruppentherapie wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.
Zusätzliche therapeutische Angebote
Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit zu den gesprächspsychotherapeutischen Leistungen obige Therapieverfahren (siehe auch - meine Arbeit-), die von den Krankenkassen in der Regel nicht als eigenständiges Verfahren getragen werden, in Anspruch zu nehmen.
Sowohl die sehr effektiven Behandlungsverfahren als auch die eigenverantwortliche Übernahme der Finanzierung bewirken in der Regel eine deutliche Beschleunigung im Heilungsprozess.
In Kleingruppen (in der Regel 4 Sitzungen a 90 Minuten)
biete ich Ihnen an:
Gern berate ich Sie ausführlich über meine Behandlungsangebote, Dauer und Kosten der Behandlung.
Bitte kontaktieren Sie mich in meiner telefonischen Sprechstunde.